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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.07.2005 - 1 W 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11372
OLG Karlsruhe, 27.07.2005 - 1 W 33/05 (https://dejure.org/2005,11372)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.07.2005 - 1 W 33/05 (https://dejure.org/2005,11372)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 1 W 33/05 (https://dejure.org/2005,11372)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3 § 6 (a.F.)
    Streitwert für Klage auf Zustimmung zum Vollzug einer bereits erklärten Auflassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 420/00

    Bemessung des Streitwerts bei Klage auf Zustimmung zum Vollzug einer Auflassung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.2005 - 1 W 33/05
    Verlangen jedoch Kläger lediglich die Zustimmung der Beklagten zum Vollzug einer bereits erklärten Auflassung, die wegen einer umstrittenen Restgegenforderung verweigert wird, so ist nach der in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vertretenen Auffassung (NJW 2002, 684 = DNotZ 2002, 216), die der Senat ebenso wie das Landgericht teilt, der Gebührenstreitwert nicht nach § 6 ZPO a.F. zu bestimmen, sondern gemäß § 3 ZPO unter Berücksichtigung des Werts der streitigen Gegenforderung zu schätzen.
  • OLG Karlsruhe, 08.08.1988 - 10 W 34/88

    Streitwert bei Klage auf Auflassung und Widerklage auf Zahlung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.07.2005 - 1 W 33/05
    Zwar richtet sich grundsätzlich der Streitwert für eine auf Auflassung und Eintragungsbewilligung gerichtete Klage nach dem vollen Streitwert des Wohnungseigentums (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 1988, 1551 mit zustimmender Anmerkung von Mümmler, a.a.O., 1552).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2021 - 11 W 2/21
    Auch die derzeit ganz h.M. in Literatur und obergerichtlicher Rechtsprechung, der auch der Senat zuneigt, teilt die Einschätzung des BGH und nimmt hierauf Bezug (vgl. OLG Stuttgart, ZMR 2019, 465; BeckRS 2009, 27265; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 11.07.2017 - 6 W 56/17, juris; OLG Hamm, BauR 2013, 995; OLG Nürnberg, NJW-RR 2011, 1007; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.07.2005 - 1 W 33/05, Rn. 5, juris; Kammergericht, Beschl. v. 23.08.2002, 12 W 202/02; Musielak/Voit/Heinrich, ZPO, 17. Aufl. 2020, § 3 Rn. "Auflassung"; BeckOK ZPO/Wendtland, 39. Ed. 1.12.2020, ZPO § 3 Rn. 15 "Auflassung"; Zöller/Herget, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 3 Rn. 16 "Auflassung").
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2014 - 22 U 139/13

    Verlangen nach Zustimmung zur Grundbucheintragung: Gegenstandswert?

    Ist bei einem Verlangen nach Zustimmung zur Grundbucheintragung zwischen den Parteien bei an sich unstreitiger Verpflichtung zur Auflassung lediglich noch die Freigabe (bzw. Berechtigung) der letzten Kaufpreisrate(n) im Streit, ist der Gegenstandswert unter Berücksichtigung der Höhe der streitigen Restkaufpreisforderung(en) zu bestimmen (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2001, VII ZR 420/00, NJW 2002, 684; OLG Hamm, Beschluss vom 30.01.-, 12 W 37/12, BeckRS -, 05750; OLG Nürnberg, Beschluss vom 08.12.2010, 2 W 2145/10, MDR 2011, 514; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.07.2005, 1 W 33/05, OLGR 2006, 32; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2005, 2 W 30/05, IBR 2005, 458; KG Berlin, Beschluss vom 23.02.2002, 12 W 202/02, NJW-RR 2003, 787; OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.1998, 4 W 8/98, OLGR 1998, 156).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 1 W 33/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11082
OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 1 W 33/05 (https://dejure.org/2005,11082)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.04.2005 - 1 W 33/05 (https://dejure.org/2005,11082)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. April 2005 - 1 W 33/05 (https://dejure.org/2005,11082)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 114 ZPO, §§ 114 ff ZPO, § 2 Abs 2 S 1 Anl 1 Nr 2200 RVG, § 4 Abs 2 S 4 BeratHiG
    Verneinung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsmittelprüfung

  • IWW
  • Judicialis

    BerHG § 1; ; RVG-VV Nr. 2200; ; ZPO § 114

  • rechtsportal.de

    BerHG § 1; RVG -VV Nr. 2200; ZPO § 114
    Prozesskostenhilfe für die Rechtsmittelprüfung gemäß RVG -VV 2200

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für eine Rechtsmittelprüfung; Prozesskostenhilfe für eine anwaltliche Tätigkeit bei der Rechtsmittelprüfung; Folgen einer fehlenden Schlechterstellung der bedürftigen Partei gegenüber einer finanziell hinreichend leistungsfähigen Partei; ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzanmerkung)

    Beratungshilfe - Müssen Sie bei einer Rechtsmittelprüfung PKH oder Beratungshilfe beantragen?

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.2003 - III ZB 30/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 1 W 33/05
    Die Rechtsbeschwerde war zuzulassen, da es um eine Frage des Verfahrens der Prozesskostenhilfe geht (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1001 f) und hierfür die Voraussetzungen des § 574 Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ZPO für eine Zulassung erfüllt sind.
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.04.2005 - 1 W 33/05
    Nach § 114 ZPO kann Prozesskostenhilfe für die "Prozessführung" gewährt werden; hierunter ist das eigentliche Streitverfahren zu verstehen (BGH NJW 1984, 2106 zur Frage der Gewährung von "PKH für das PKH-Verfahren").
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 WF 201/05

    Zahlung einer Verfahrensgebühr an einen Prozessbevollmächtigten für die sachliche

    Diese außergerichtliche Klärung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zwischen den Instanzen unterfällt als Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gemäß § 1 BerHG der Beratungs- und nicht der Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss des Senats vom 9. September 2005 - II - 5 WF 185/05 - OLG Frankfurt, RVGreport 2005, 280; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, aaO, Rdnr. 921; Madert, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2004, S. 830, Rdnr. 23).
  • OLG Düsseldorf, 15.12.2005 - 5 WF 191/05

    Umfang der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Instanz; Prüfung der

    Diese außergerichtliche Klärung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels zwischen den Instanzen unterfällt als Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gemäß § 1 BerHG der Beratungs- und nicht der Prozesskostenhilfe (vgl. Beschluss des Senats vom 9. September 2005 - II - 5 WF 185/05 - OLG Frankfurt, RVGreport 2005, 280; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, aaO, Rdnr. 921; Madert, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 2004, S. 830, Rdnr. 23).
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